HAUSORDNUNG

JUGENDRAUM CLIMBACH


1. Der Jugendraum steht allen Jugendlichen von 14 bis 21 Jahren offen. Alle Besucher des Jugendraums sind untereinander gleichberechtigt,
unabhängig von ihrem Alter oder von anderen Merkmalen.

2. Die Öffnungszeiten werden durch das Team des Jugendraums in Absprache mit der Jugendpflege festgelegt und gesondert ausgehängt.
Die Öffnungszeiten sind unbedingt einzuhalten. Das Abhalten von Privatfeiern ist nicht gestattet.

 

3. Das Rauchen im Jugendraum ist generell untersagt. Branntweinhaltige Getränke werden nicht verkauft und dürfen von den Besuchern
nicht in den Jugendraum mitgebracht werden. Bier- oder Apfelweinmischgetränke für Jugendliche über 16 Jahren sind gestattet.

 

4. Außerdem untersagt sind: Glücksspiele um Geld oder vermögenswerte Sachen, indizierte Musik und Abzeichen sowie alle strafbaren
Handlungen (illegale Drogen, Gewalt gegen Sachen und Personen, Diebstahl, Beleidigungen, Waffen usw.).

 

5. Alle Besucher des Jugendraums haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, die Räumlichkeiten und den Außenbereich davor sauber zu
halten sowie die Einrichtung und das sonstige Inventar des Raums pfleglich zu behandeln.

 

6. Schäden aller Art sind vom Verursacher wieder gut zu machen, Verunreinigungen sofort zu beseitigen. Andernfalls werden anfallende
Reparatur- und Reinigungsmaßnahmen dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

7. Hauptverantwortlich für die Sauberkeit im Jugendraum ist das Team. Dessen Mitglieder dürfen sich auch außerhalb der Öffnungszeiten
zu Reinigungs- oder Renovierungsarbeiten dort aufhalten.

 

8. Die Musikanlage sowie andere technische Geräte dürfen nur vom Team des Jugendraums bedient werden. Die Getränkeausgabe erfolgt
ausschließlich durch die Teammitglieder.

 

9. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden. Insbesondere beim Betreten und Verlassen des Jugendraums ist aus Rücksichtnahme auf die An-
wohner Ruhe zu halten.

 

10. Der Aufenthalt im Jugendraum erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Allendorf (Lumda) haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung
persönlicher Gegenstände der Besucher.

 

11. Das Hausrecht wird im Auftrag und in Vertretung des Magistrats der Stadt Allendorf (Lumda) vom Team des Jugendraums sowie den
benannten Aufsichtspersonen wahrgenommen.

 

12. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder auf Dauer mit Hausverbot belegt werden. Bei schwer-
wiegenden Vergehen erfolgt Strafanzeige.