HAUSORDNUNG

JUGENDZENTRUM ALLENDORF

 

1. Das Jugendzentrum steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 7 bis 21 Jahren offen. Alle Besucher
des Jugendzentrums sind untereinander gleichberechtigt, unabhängig von ihrem Alter oder von anderen Merkmalen.
 

2. Die Öffnungszeiten werden gesondert ausgehängt. Das Abhalten von Privatfeiern ist nicht gestattet.

 

3. Das Rauchen ist in den Räumen des Jugendzentrums, die allgemein zugänglich sind, generell untersagt. Personen über
18 Jahren dürfen im Außenbereich rauchen.

 

4. Alkoholische Getränke dürfen von den Besuchern nicht in das Jugendzentrum mitgebracht werden. Branntwein und brannt-
weinhaltige Getränke sind nicht gestattet. Sonstige alkoholische Getränke werden erst an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben.

 

5. Außerdem untersagt sind: Glücksspiele um Geld oder vermögenswerte Sachen, indizierte Musik und Abzeichen sowie alle
strafbaren Handlungen (illegale Drogen, Gewalt gegen Sachen und Personen, Diebstahl, Beleidigungen, Waffen usw.).

 

6. Alle Besucher des Jugendzentrums haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, die Räumlichkeiten und den Außenbereich davor
sauber zu halten sowie die Einrichtung und das sonstige Inventar des Jugendzentrums pfleglich zu behandeln.

 

7. Schäden aller Art sind vom Verursacher wieder gut zu machen, Verunreinigungen sofort zu beseitigen. Andernfalls werden
anfallende Reparatur- und Reinigungsmaßnahmen dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

8. Hauptverantwortlich für die Sauberkeit im Jugendzentrum ist das Team. Allerdings können auch andere Besucher durch die
pädagogische Fachkraft zu Säuberungsarbeiten heran gezogen werden.

 

9. Die Musikanlage sowie andere technische Geräte dürfen nur vom Team des Jugendzentrums bedient werden. Hinter der
Theke halten sich nur Mitglieder des Teams auf. Die Getränkeausgabe erfolgt ausschließlich durch den Thekendienst.

 

10. Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden.

 

11. Der Aufenthalt im Jugendzentrum erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Allendorf (Lumda) haftet nicht für Diebstahl oder
Beschädigung persönlicher Gegenstände der Besucher.

 

12. Das Hausrecht wird im Auftrag und in Vertretung des Magistrats der Stadt Allendorf (Lumda) durch die pädagogische Fach-
kraft wahrgenommen. Deren Anweisungen oder den von ihr ausdrücklich bevollmächtigten Personen ist Folge zu leisten.

 

13. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder auf Dauer mit Hausverbot belegt werden. Bei
schwerwiegenden Vergehen erfolgt Strafanzeige.